Bevor Sie sich an den Ombudsdienst für Energie wenden und eine Beschwerde einreichen, müssen Sie bereits Kontakt mit der Strom- oder Erdgasgesellschaft aufgenommen haben. Ihre Beschwerde kann vom Ombudsdienst nur dann bearbeitet werden, wenn nach der ersten Kontaktaufnahme mit der Strom- oder Erdgasgesellschaft keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
Beschwerden über eine Strom- oder Erdgasgesellschaft müssen schriftlich formuliert werden und folgende Angaben enthalten:
- Ihren Name und Ihre Adresse;
- Beschreibung des Konfliktes;
- Dokumente, die Sie für notwendig halten.
Wie können Sie eine Beschwerde einreichen?
- Sie füllen das Beschwerdeformular online aus;
- Schriftlich unter Ombudsdienst für Energie, Königstraße 47, 1000 Brüssel;
- Als Fax unter der 02/211.10.69
- Vor Ort in den Räumlichkeiten des Ombudsdienstes (Zugangsplan), werktags zwischen 9 und 12 Uhr oder zwischen 13Uhr30 und 16Uhr.