Wie eine Beschwerde einreichen ?

Bevor Sie sich an den Ombudsdienst für Energie wenden und eine Beschwerde einreichen, müssen Sie bereits Kontakt mit der Strom- oder Erdgasgesellschaft aufgenommen haben. Ihre Beschwerde kann vom Ombudsdienst nur dann bearbeitet werden, wenn nach der ersten Kontaktaufnahme mit der Strom- oder Erdgasgesellschaft keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

Beschwerden über eine Strom- oder Erdgasgesellschaft müssen schriftlich formuliert werden und folgende Angaben enthalten:

  • Ihren Name und Ihre Adresse;
  •  Beschreibung des Konfliktes;
  • Dokumente, die Sie für notwendig halten.

 

Wie können Sie eine Beschwerde einreichen?

  • Sie füllen das Beschwerdeformular online aus;
  • Schriftlich unter Ombudsdienst für Energie, Königstraße 47, 1000 Brüssel;
  • Als Fax unter der 02/211.10.69
  •  Vor Ort in den Räumlichkeiten des Ombudsdienstes (Zugangsplan), werktags zwischen 9 und 12 Uhr oder zwischen 13Uhr30 und 16Uhr.