Tätigkeitsbericht 2018 - Pressemitteiling

Publication date: 
10/05/2019 - 09:00

P R E S S E M I T T E I L U N G

Tätigkeitsbericht 2018 des föderalen Ombudsdienstes für Energie

 

Der föderale Ombudsdienst für Energie hat im Geschäftsjahr 2018 insgesamt 6.713 Beschwerden erhalten (15 % mehr als 2017 und 21 % mehr als 2016), darunter 64,5 % niederländischsprachige, 35,3 % französischsprachige und 0,2 % deutschsprachige Beschwerden.

 

Die Erwartung des Ombudsdienstes für Energie, dass sich der steigende Trend (einiger) Beschwerden und Streitsachen im Jahr 2018 fortsetzen würde, erwies sich als richtig.

 

Diese stetige Steigerung der Beschwerdezahl ist dem Ombudsdienst zufolge zurückzuführen auf:

  • die Marktpraktiken von Energielieferanten (Steigerung von 13 %);
  • die hohen Energierechnungen und die damit einhergehenden Zahlungsprobleme (Steigerung von 35 %);
  • die Einstellung der Aktivitäten einiger Lieferanten, wodurch die Kunden von unter anderem Belpower, Energy People, Comfort Energy und Zeno gezwungen oder aufgefordert wurden, sich einen anderen Lieferanten zu suchen (Steigerung von 17 %).

Die Arten der Beschwerden im Jahr 2018 betrafen vor allem Streitsachen über folgende Themen:

  • Zählerprobleme, wie beispielsweise die Verarbeitung und Berichtigung von Zählerdaten bei der jährlichen Ablesung oder Schätzung, bei einem defekten Zähler, bei einem Umzug oder Leerstand einer Wohnung … (16,9 %);
  • bei der Zahlung von Energierechnungen, wie beispielsweise Teilzahlungspläne, (Ausbleiben von) Rückerstattungen, Verwaltungskosten, Bezahlung per Lastschriftverfahren, Garantieregelungen, (Drohung mit) Kündigung des Energievertrags oder Absperrungen infolge Nichtzahlung (15,3 %);
  • Verkaufs- und Marktpraktiken der Energielieferanten (15,3 %);
  • Probleme mit der Fakturierung, wie beispielsweise die (verspätete) Ausstellung und Lesbarkeit der Energierechnungen (14,9%);
  • die Preistransparenz oder die Deutlichkeit der angewendeten Preise und Tarife (12,3 %);
  • (6,9 %);
  • die Qualität des Kundendienstes über Callcenter und sonstige Medien (5,4 %);
  • rein regionale Zuständigkeiten, wie beispielsweise die Einhaltung sozialer und ökologischer gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen (6,8 %), Netzanschlüsse (1,2 %), Stromausfälle (0,7 %) und Stromsperren oder Abschaltung bei Zahlungsverzug (3,2 %).

 

Es fällt auf, dass Streitigkeiten betreffend Marktpraktiken und Anbieterwechsel seit drei Jahren stetig zunehmen. Dies ist auf verschiedene Marktpraktiken gewisser Versorger zurückzuführen, wie beispielsweise:

  • der (Haustür-)Verkauf von Energieverträgen, wobei die Regeln des sektoralen Verhaltenskodex nicht immer eingehalten werden;
  • die Anrechnung einer (versteckten) Vertragsbruchentschädigung in einer Schlussrechnung, indem bei einer vorzeitigen Kündigung des Energievertrags die feste Entschädigung für ein ganzes Lieferjahr berechnet wird anstatt einem anteilsmäßigem Beitrag im Verhältnis zur tatsächlichen Dauer der Energieversorgung.

Auf Antrag des Ombudsdienstes für Energie hat der Verbraucherombudsdienst am 3. August 2018 eine Sammelklage beim Unternehmensgericht in Brüssel gegen die festen Entschädigungen eingeleitet, die einige Energielieferanten (ESSENT, LUMINUS, OCTA+, MEGA, ENERGY PEOPLE und ZENO) in Rechnung stellen, wenn der Energievertrag vorzeitig beendet wird. Diese Anbieter rechnen diese Kosten für ein vollständiges Kalenderjahr an, was dem Ombudsdienst zufolge im Widerspruch zum Elektrizitäts- und Erdgasgesetz steht, das besagt, dass „keinerlei Entschädigung in Rechnung gestellt werden darf, wenn ein Haushaltsabnehmer oder ein KMU das Recht in Anspruch nimmt, seinen Energievertrag zu beenden”.

 

Von den zulässigen Beschwerden (45 % der Beschwerden) wurden 76 % mit einem positiven Ergebnis mittels einer gütlichen Regelung abgeschlossen.

Dieses positive Ergebnis der abgeschlossenen Dossiers resultierte in einem Gesamtbetrag von 406.582 Euro an finanziellen Entschädigungen oder Berichtigungen, d.h. einem Durchschnitt von 170 Euro pro abgeschlossener zulässiger Beschwerde im Jahr 2018.

 

Insgesamt formulierte der Ombudsdienst 63 Empfehlungen, wovon nur 4 befolgt wurden.

Der Ombudsdienst kann jedoch auch politische Stellungnahmen an die politischen Verantwortlichen oder den Gesetzgeber formulieren. Neben einer einfachen und einheitlichen Energierechnung schlägt der Ombudsdienst eine Stärkung des Verbraucherabkommens durch folgende Maßnahmen vor:

  • Verlängerung von Energieverträgen mit aktiven Produkten, deren Preise und Bedingungen nicht nachteiliger sein dürfen als die Preise und Bedingungen, die Neukunden angeboten werden;
  • Jährliches Anbieten des billigsten Energievertrags in einem gesonderten Schreiben des Energieanbieters;
  • Verbot für Energieanbieter, Rechnungen auf den "Bewohner/Eigentümer" auszustellen, ohne dass ein Liefervertrag abgeschlossen wurde;
  • Engagement der Energieanbieter, auf jegliche Art von Haustürgeschäften zu verzichten;
  • Einschränkung der Frist für die Anrechnung des (Berichtigungen des) Energieverbrauchs auf 12 Monate ab dem Eingang der (berichtigten) Zählerdaten durch den Energielieferanten;
  • folgende Maßnahmen bei Zahlungsproblemen: Teilzahlungspläne ohne Zinsen oder Kosten, Einschränkung der Inkassokosten aller unbezahlten Rechnungen auf maximal 55 Euro, Garantieregelung von maximal 2 Monaten Vorschuss, der nach einem Zeitraum von 12 Monaten ohne Zahlungsverzug automatisch zurückbezahlt wird, Angaben der offenen Salden auf der Abrechnungsrechnung und der Energieanbieter als bevorrechtigter Ansprechpunkt, wenn die Schulden an einen dritten (ausländischen) Schuldeneintreiber übertragen werden;
  • Erweiterung des Verbraucherabkommens auf KMU im Hinblick auf Energie.

 

Weitere Informationen finden Sie auch in der Zusammenfassung mit den beiliegenden Statistiken und Grafiken.

 

Eric HOUTMAN

Niederländischsprachiger Ombudsman Energie

eric.houtman@ombudsmanenergie.be