Tätigkeitsbericht 2015 des föderalen Ombudsdienstes für Energie

Publication date: 
04/05/2016 - 10:45

P R E S S E M I T T E I L U N G

Tätigkeitsbericht 2015 des föderalen Ombudsdienstes für Energie

Beim föderalen Ombudsdienst für Energie sind während des Jahres 2015 insgesamt 4.211 Beschwerden eingegangen (gegenüber 4.819 Beschwerden 2014). Davon waren 59,9% niederländischsprachig, 39,6% französischsprachig und 0,5% deutschsprachig.

Dieser weitere Rückgang der Anzahl Beschwerden (- 608 Beschwerden) ist laut Ombudsdienst  hauptsächlich auf die Senkung des MwSt.-Satzes auf 6% für Stromrechnungen bis zum 31. August 2015 und auf einen Rückgang der Erdgasrechnung zurückzuführen.

Im Jahr 2015 betrafen die eingegangenen Beschwerden vor allem folgende Streitpunkte:

  • die Messdaten und deren Verarbeitung (21%);
  • den Fakturierungsprozess (16%);
  • Zahlungsprobleme (14,9%);
  • die Deutlichkeit der angewandten Preise und Tarife (14,7%).

2015 behandelte der Ombudsdienst ebenfalls eine Anzahl spezifischer Arten von Klagen, nämlich Streitigkeiten bezüglich:

  • Marktpraktiken, wie vorvertragliche Informationen und Handelspraktiken bei Verkauf und Marketing (11%);
  • Versorgerwechsel (5%);
  • regionale Kompetenzen, wie die Einhaltung sozialer und ökologischer gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen (5,8%), Netzanschlüsse (1,4%), Strompannen (0,7%) und Sperrungen oder Ausschluss infolge von Nichtzahlung (4,5%);
  • die Qualität der Dienstleistungserbringung über Callcenter und andere Medien (3,6%).

Es fällt auf, dass bei den Streitigkeiten bezüglich Marktpraktiken (von 8 auf 11%) und Versorgerwechsel (von 3,5 auf 5%) ein Anstieg im Vergleich zu 2014 festzustellen ist, welcher auf eine Reihe von Marktpraktiken zurückzuführen ist, wie:

  • der (Haustür)Verkauf von Energieverträgen, wobei die Regeln des sektoriellen Verhaltenskodex nicht immer eingehalten werden;
  • die Berechnung einer verdeckten Vertragsbruchsentschädigung auf einer Schlussrechnung, weil bei einer vorzeitigen Kündigung des Energievertrags die feste Vergütung für das gesamte Lieferjahr in Rechnung gestellt wird statt der Gebühr für die Dauer der tatsächlichen Energielieferung;
  • die Verlängerung eines Energievertrags mit einer Preissteigerung, ohne dass der Kunde im Vorfeld um seine Zustimmung gefragt wurde.

Von den zulässigen Beschwerden (40% der Beschwerden) wurden 67% durch den Ombudsdienst abgeschlossen, darunter 77% mit einem positiven Ergebnis durch eine gütliche Einigung oder Regelung.

Aus diesem positiven Ergebnis an abgeschlossenen Akten haben sich Zahlungen von insgesamt 617.919 Euro in Form von finanziellen Ausgleichszahlungen oder Berichtigungen ergeben oder ein Durchschnitt von 363 Euro pro zulässiger Beschwerde, die 2015 abgeschlossen wurde.

Insgesamt hat der Ombudsdienst 59 Empfehlungen mit Bezug zu folgenden Streitgegenständen ausgesprochen:

  • Vertragsbedingungen von verlängerten Energieverträgen mit Anwendung eines höheren Energiepreises;
  • Sozialtarife für Strom und Gas;
  • die Abrechnung des Energieverbrauchs ohne Vertragsabschluss mit einem kommerziellen Anbieter;
  • die verspätete Abrechnung des Energieverbrauchs;
  • die Berichtigung von Messdaten.

Um diese spezifischen Probleme zu beheben, hat der Ombudsdienst eine Politikempfehlung formuliert für den föderalen Minister für Energie, Frau Marie-Christine Marghem, und für den föderalen Minister für Verbraucherschutz, Herrn Kris Peeters.

Mit dieser politischen Empfehlung bittet der Ombudsdienst um eine Verbesserung und Stärkung des Verbraucherabkommens für den Energiesektor durch:

  • die Verlängerung von Energieverträgen mit dem günstigsten aktiven Produkt;
  • die Erneuerung von Energieverträgen zu höheren Preisen durch ausdrückliche Anfrage mit vorheriger Zustimmung durch den Kunden;
  • die Begrenzung der Verjährungsfrist für die Berechnung (Berichtigung) des Energieverbrauchs auf 12 Monate nach Empfang der (berichtigten) Zählerablesung durch den Energieversorger;
  • folgende Maßnahmen bei Zahlungsproblemen: Bereinigungspläne ohne Zinsen oder Kosten, Begrenzung der Betreibungskosten aller unbezahlten Rechnungen auf höchstens 55 Euro, eine Garantieregelung von maximal 2 Monaten Vorschuss, die nach einem Zeitraum von 12 Monaten ohne Zahlungsausfall, Mitteilung offenstehender Salden auf die Abrechnung  automatisch zurückzuzahlen ist sowie der Energieversorger als bevorzugter Ansprechpartner, wenn die Schulden an einen dritten (ausländischen) Schuldeneintreiber übertragen werden;
  • die Ausweitung des Verbraucherabkommens auf KMU (Endabnehmer mit einem Jahresverbrauch von max. 50.000 kWh Strom und 100.000 kWh Gas);
  • die Unterzeichnung des Verbraucherabkommens durch die Verteilernetzbetreiber.

Aus den Zahlen der ersten drei Monate des Jahres 2016 wird deutlich, dass die Beschwerden beim Ombudsdienst um über 40% steigen. Wie erwartet ist dies auf die Beschlüsse der föderalen und der flämischen Regierung von 2015 und 2016 zurückzuführen, die Auswirkungen auf die Stromrechnung hinsichtlich der Tarife, Transparenz und Bezahlbarkeit haben, wie:

  • die Erhöhung der Verteilernetztarife durch die Preisweitergabe der Gesellschaftssteuer auf Energie-Interkommunale ab dem 1. August 2015 ;
  • die Erhöhung der MwSt. von 6 auf 21% auf die Energierechnung seit dem 1. September 2015;
  • die Abschaffung des kostenlosen Stroms in Flandern seit dem 1. Januar 2016;
  • die Erhöhung des Beitrags für den Energiefonds (Beschluss der flämischen Regierung) am 1. März 2016. Für kleine und mittlere Verbraucher steigt die Gebühr von 3 Euro/Jahr auf 100 Euro/Jahr. Für Großverbraucher ab 20.000 kWh steigt sie von 3 Euro/Jahr auf 770 Euro/Jahr.

 

Weitere Informationen erteilt

Philippe DEVUYST

Französischsprachiger Ombudsmann für Energie

philippe.devuyst@ombudsmanenergie.be

Tel. 02/209.24.36