Tätigkeitsbericht 2017 - Pressemitteiling

Publication date: 
03/05/2018 - 14:15

PRESSEMITTEILUNG

Tätigkeitsbericht 2017 des föderalen Ombudsdienstes für Energie

Während des Geschäftsjahrs 2017 sind beim föderalen Ombudsdienst für Energie insgesamt 5.797 Beschwerden eingegangen (5 % mehr als 2016 und 37% mehr als 2015). Davon waren 65,6 % niederländischsprachig, 34,0 % französischsprachig und 0,4 % deutschsprachig.

Dieser stete Anstieg der Beschwerden seit 2015 ist nach Auffassung des Ombudsdienstes nicht ausschließlich auf hohe Energierechnungen, sondern auch auf eine Reihe von zweifelhaften Handels- und Verkaufspraktiken zurückzuführen, die verstärkt Verbreitung finden.

Die 2017 eingegangenen Beschwerden betrafen vor allem Streitigkeiten über:

  • Zählerangaben und deren Bearbeitung (19,1 %);
  • die Fakturierung (15,8 %);
  • Marktpraktiken wie vorvertragliche Informationen und Handelspraktiken bei Verkauf und Marketing (13,9 %);
  • Zahlungsprobleme (12,4 %);
  • die Transparenz der angewandten Preise und Tarife (12,3 %);
  • Anbieterwechsel (6,4 %);
  • die Qualität der Dienstleistungen über Callcenter und andere Kommunikationsmittel (4,7 %);
  • rein regionale Zuständigkeiten wie die Einhaltung sozialer und ökologischer gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen (9,1 %), Netzanschlüsse (1,2 %), Stromausfälle (0,5 %) sowie Stromsperren oder Abschaltung bei Zahlungsverzug (3,4 %).

Es sei darauf hingewiesen, dass die seit etwa zwei Jahren steigende Anzahl der Streitigkeiten betreffend Marktpraktiken und Anbieterwechsel durch verschiedene Marktpraktiken gewisser Versorger zu erklären ist wie beispielsweise:

  • von Energieverträgen, wobei die Regeln des sektoralen Verhaltenskodex nicht immer eingehalten werden;
  • die Berechnung einerversteckten Vertragsbruchentschädigung in einer Schlussrechnung, denn im Falle einer vorzeitigen Kündigung des Energievertrags wird die feste Entschädigung für ein ganzes Lieferjahr berechnet statt ein anteilsmäßiger Betrag im Verhältnis zur tatsächlichen Dauer der Energieversorgung;
  • die Kommunikation von unklaren Preisnachlässen und zweifelhaften Geschäftsbedingungen wie die Verlängerung eines Energievertrags mit einer Preiserhöhung ohne die vorherige Zustimmung des Kunden.

97 Beschwerden betrafen Produkte oder Dienstleistungen, die die Energieversorger zusätzlich anbieten wie Erdölprodukte, Brennholz oder Pellets, die Finanzierung und Versicherungen für Installationen, Unterhalt und Reparatur von Heizgeräten, Thermostaten, Sonnenkollektoren, Batterien und Energie sparende Geräte.

Von den zulässigen Beschwerden (45 % der Beschwerden) konnten 85 % mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen werden durch eine gütliche Einigung.

Dieses positive Ergebnis bei den abgeschlossenen Akten hat zu einem Gesamtbetrag von 590.985 Euro an Ausgleichszahlungen oder Berichtigungen geführt, was einem Durchschnitt von 277 Euro je abgeschlossener zulässiger Beschwerde für das Jahr 2017 entspricht.

Insgesamt hat der Ombudsdienst 85 Empfehlungen formuliert mit Bezug zu folgenden Themenfeldern:

  • die Berechnung einer festen Gebühr in der Schlussrechnung als Vertragsbruchentschädigung;
  • die Verlängerung von Energieverträgen zu einem höheren Energiepreis;
  • die Berechnung des Energieverbrauchs auf den Namen des Besitzers/Bewohners ohne gültigen Vertrag;
  • die rückwirkende Anwendung der Sozialtarife für Strom und Erdgas;
  • die verspätete Fakturierung des Energieverbrauchs;
  • die Berichtigung von Messdaten.

Hinsichtlich der Berechnung einer festen Gebühr für ein ganzes Jahr für jene Kunden, die den Anbieter vor dem jährlichen Ablaufdatum wechseln, hat der Ombudsdienst auf Grundlage einer Anfrage des Wirtschaftsausschusses der Abgeordnetenkammer Ende 2017 sein Gutachten 17.011 abgegeben.

Der Ombudsdienst stellt fest, dass er mit dieser Problematik die Grenzen seiner Aktionsmöglichkeiten im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeiten erreicht hat. Wenn nämlich der Versand nicht verbindlicher Empfehlungen an die Energieunternehmen nicht vom Energieunternehmen befolgt wird, bleibt dem Ombudsdienst für Energie keine andere Möglichkeit, als politische Empfehlungen an die für die Erarbeitung von Gesetzen zuständigen Instanzen auszusprechen.

 

Philippe DEVUYST

Französischsprachiger Ombudsmann für Energie

philippe.devuyst@ombudsmanenergie.be

Tel. 02/209.24.36